450,00 Euro (Gärten und Parks: gemeinnützig anerkannter Träger, Dorfgemeinden)*
750,00 Euro (einzelne Gärten und Parks, Stadtgemeinden)*
1.200,00 Euro (Garten- und Parkregionen)*
Name der Garten-/Parkanlage, der Region oder Tour
Name des Inhabers/gesetzl. Vertreters
Straße, Hausnummer, PLZ, Ort
liegt bereits vor (von allen Partnern 2013-2019)
als Anlage (von allen Partnern, die 2020 erstmals dabei sind)
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